Broadora

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen

Stand: 01.11.2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Software „Broadora“ (Lizenzen, Update-Verlängerungen, Upgrades und die kostenlose Testversion), die über broadora.de und konto.broadora.de geschlossen werden.

(2) Anbieter und Vertragspartner ist ND Digital – Nils Dieters, Hradeker Str. 6, 16761 Hennigsdorf, E-Mail: info@broadora.de (im Folgenden „Anbieter“).

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software Broadora in der gewählten Version (Starter, Pro oder Max) zum Download. Den Funktionsumfang der Versionen beschreibt die Produktseite auf broadora.de zum Zeitpunkt des Kaufs.

(2) Die Software wird ausschließlich digital bereitgestellt; ein Datenträger wird nicht geliefert.

(3) Broadora ist ein Werkzeug für den Sendebetrieb. Die für das Senden und Streamen von Musik und anderen Inhalten erforderlichen Rechte (z. B. Lizenzen von GEMA, GVL oder vergleichbaren Verwertungsgesellschaften) sind nicht Bestandteil des Vertrags; für deren Einholung ist der Kunde selbst verantwortlich.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die Darstellung der Software auf der Webseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Der Kunde wählt die gewünschte Version bzw. im Kundenkonto die Update-Verlängerung oder das Upgrade und wird zur Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe weitergeleitet. Dort gibt er seine Daten ein, kann sie vor Abschluss prüfen und korrigieren und gibt durch Klick auf die Schaltfläche zum Bezahlen ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen Zahlung zustande; der Kunde erhält anschließend eine Bestätigung per E-Mail.

(3) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Diese Bedingungen sind jederzeit unter broadora.de/agb.html abrufbar; die Bestelldaten und Rechnungen erhält der Kunde per E-Mail.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Es handelt sich um Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht, die erworbene Version von Broadora auf der in der Lizenz angegebenen Anzahl von Computern (derzeit zwei) zu installieren und zu nutzen. Die Nutzung ist privat und gewerblich zulässig, z. B. für Webradios, Bürgerfunk und Sender.

(2) Die Lizenz ist dem Kundenkonto des Kunden zugeordnet. Ein Computer kann im Kundenkonto oder in der Software freigegeben werden, um die Lizenz auf einem anderen Computer zu nutzen.

(3) Der Kunde darf die Lizenz insgesamt an einen Dritten weitergeben, wenn er die eigene Nutzung vollständig aufgibt, alle Installationen freigibt und dem Anbieter den neuen Inhaber per E-Mail mitteilt. Eine Aufspaltung der Lizenz ist nicht zulässig.

(4) Untersagt sind die Vermietung der Software, das Umgehen oder Verändern der Lizenzprüfung sowie die Dekompilierung, soweit diese nicht nach §§ 69d, 69e UrhG ausdrücklich erlaubt ist. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt werden.

§ 6 Aktivierung und Lizenzprüfung

(1) Zur Aktivierung ist eine Internetverbindung erforderlich. Die Lizenz wird entweder durch Anmeldung mit dem Kundenkonto in Broadora oder durch Eingabe des Lizenzschlüssels aktiviert.

(2) Broadora gleicht die Lizenz regelmäßig mit dem Lizenzserver ab. Die Software bleibt auch ohne Internetverbindung nutzbar; spätestens alle 75 Tage ist jedoch ein erfolgreicher Abgleich erforderlich. Eine Lizenzprüfung unterbricht niemals eine laufende Sendung.

(3) Für die Aktivierung und den Abgleich übermittelt die Software die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Daten.

§ 7 Updates, Update-Verlängerung, Upgrades

(1) Im Kaufpreis enthalten sind alle neuen Versionen von Broadora, die innerhalb von zwölf Monaten ab dem Kauf veröffentlicht werden („Update-Zeitraum“). Das Ende des Update-Zeitraums ist im Kundenkonto ersichtlich.

(2) Nach Ende des Update-Zeitraums kann die Software in der zuletzt bezogenen Version unbegrenzt weiter genutzt werden. Es besteht kein Abonnement und keine automatische Verlängerung.

(3) Der Update-Zeitraum kann im Kundenkonto jederzeit kostenpflichtig um zwölf Monate verlängert werden. Die Verlängerung beginnt am Ende des laufenden Update-Zeitraums bzw., wenn dieser bereits abgelaufen ist, am Tag der Zahlung.

(4) Ein Upgrade auf eine höhere Version ist gegen Zahlung des Preisunterschieds möglich. Der Update-Zeitraum bleibt dabei unverändert.

(5) Unabhängig vom Update-Zeitraum stellt der Anbieter Verbrauchern die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen nach § 327f BGB zur Verfügung. Fehlerbehebungen innerhalb einer Version (z. B. von 1.4.0 auf 1.4.1) erhalten alle Lizenzinhaber kostenlos.

§ 8 Kostenlose Testversion

Broadora kann 30 Tage kostenlos mit dem Funktionsumfang der Version Pro getestet werden. Dafür ist ein Kundenkonto erforderlich; je Kundenkonto und je Computer ist eine Testversion möglich. Die Testversion endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und verpflichtet nicht zum Kauf.

§ 9 Kundenkonto, Sperrung

(1) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten. Das Kundenkonto kann jederzeit per E-Mail an info@broadora.de gelöscht werden; die Software bleibt dabei mit Lizenzschlüssel nutzbar, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(2) Der Anbieter kann Lizenzen bei Verstößen gegen § 5 Abs. 4 oder bei Rückbuchung der Zahlung sperren.

§ 10 Systemvoraussetzungen, Mitwirkung

Die Systemvoraussetzungen sind auf broadora.de angegeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein System sie erfüllt, und sollte seine Daten (Playlisten, Einstellungen, Musikdateien) regelmäßig sichern.

§ 11 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, für Verbraucher insbesondere die Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Bereitstellung; dies gilt nicht für Ansprüche nach § 12 Abs. 1.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

§ 13 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Der Widerruf kann auch über die Funktion „Vertrag widerrufen“ erklärt werden.

§ 14 Streitbeilegung, anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.